Unsere 14 Jahre Garantie

Inhalt der Garantie = Was genau ist abgedeckt?

Treppenqualität nach DIN 18065 gebaut

Quelle Händlerbund: "Das Gewährleistungslabel ist eine Information zu den gesetzlichen Mängelrechten bei mangelhafter Ware.

Das Garantielabel stellt eine Information über das Bestehen einer Herstellergarantie für eine Ware dar. Es geht dabei um zusätzliche Rechte des Verbrauchers, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Hersteller bestehen."

Im Nachfolgenden definieren wir hier, wofür unsere 14 Jahre Werksgarantie gilt:

  1. ✅ Sie gilt gegen Durchrostung aller feuerverzinkten Stahlbauteile der Treppenkonstruktion: OPTIGO Treppen / Podest (Seitenwangen L-Profile) sowie Fuß- und Kopfwinkel.

  2. ✅ Alle feuerverzinkten Geländer Bauteile, wie Stabhalteplatten, Distanzbleche und Rundrohre Geländerstäbe.
  3. ✅ Garantie gegen Durchrostung und Abnutzung der DIN Gitterrost Treppenstufen.
  4. ✅ Garantie gegen Rostung der Treppen Verschraubungen und alle Schrauben am Geländer (Edelstahl).
  5. ✅ Garantie für Witterungsbeständigkeit Patentverbinder (Spritzgussprofil; Polyamid Legierung).

  6. ✅ Dauer der Garantie: 14 Jahre ab Kauf- oder Lieferdatum.

Reklamationsquote wegen Qualitätsmängel: < 0,1%
(interne Produktionskontrolle Vorlieferanten; Stand 07/2026)

Erfüller der Garantieleistung

Als offizielle, europaweite Werksvertretung stehen wir (Steinhaus-Treppen, Personenfirma Jörg Steinhaus) als Outlet-Shop des OPTIGO Treppensystems für alle Anliegen, Gewährleistungsansprüche und Garantiefälle für Sie als Ansprechpartner bereit. Erfüller der Leistungen Lieferung (in Verkehr Bringer) und Ausführer für Nacherfüllung, ist unser Herstellerwerk (Stammsitz in Deutschland):

Marke OPTIGO Treppen

Firma Meyhome / Trebado
Produktion / Lager: Ellerkampstr. 85
D-32609 Hüllhorst
Standort Herstellerwerk: NRW, Landkreis Minden-Lübbecke (Teutoburger Wald)

 

EU-Gewährleistungslabel

klicke für scanbare AnsichtQuelle/ Zitat aus Rechtstext: "Gesetzliche Gewährleistung" europa.eu/youreurope/garantien

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z.B. wenn die Waren
- nicht der Bestimmung entsprechen
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

GARAN-Label

klicke für scanbare Ansicht

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten.

Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

 

 

Material- und Konstruktionsfehler

Es gibt Ausschlusskriterien z.B. bei Schäden durch unsachgemäße Montage, Streusalz oder Vandalismus.
Ausschlüsse sind: Weißrost durch Lagerung, Fremdrost, optische Zink-Muster und Montagefehler:

Flecken, Schattierungen und Zinkfäden

Ausgeschlossen von der Garantie sind rein optische Veränderungen (wie Farbabweichungen, Schattierungen, Glanzverlust), die den Gebrauchswert und den Korrosionsschutz nicht beeinträchtigen. Feuerverzinken ist ein reiner Korrosionsschutz, kein optisches Design-Finish. Das ist in der DIN EN ISO 1461 klar geregelt.

Sind optische Ungleichheiten, Flecken oder matte Schleier auf der Oberfläche ein Mangel? Nein, technisch gesehen nicht.

OPTIGO Garantie: Unsere Treppenbauteile werden nach DIN EN ISO 1461 feuerverzinkt. Dieses Verfahren dient dem optimalen und jahrzehntelangen Korrosionsschutz. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein industrielles Verfahren handelt und nicht um eine dekorative Oberflächenveredelung (wie z. B. Lackieren). Optische Unregelmäßigkeiten wie Farbunterschiede, Schattierungen, dunkle Flecken, raue Stellen oder Zinknasen/Zinkfäden (z.B. an Gitterrosten) sind verfahrensbedingt völlig normal. Sie stellen keinen Mangel dar und beeinträchtigen den Korrosionsschutz in keiner Weise. Zinkfäden (Link #Zinkfaeden) an Rosten können bei Bedarf einfach abgelöst werden, ohne diese Schutzschicht zu beschädigen.

Weißrost (durch Lagerung im Karton)

Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden durch unsachgemäße Lagerung nach Anlieferung z.B. Weißrostbildung durch fehlende Belüftung in der Verpackung.

Ist Weißrost ein Mangel? technisch gesehen Nein.
Weißrost sieht "nur" nicht schön aus und entsteht durch Schwitz- oder Kondenswasser bei mangelnder Belüftung (z.B. frisch verzinkte Teile im Wellpappen Karton). Da dieser Zustand bei Auslieferung (Gefahrübergang) noch nicht bestand, sondern durch die Lagerung des Kunden entsteht, ist es kein Gewährleistungsfall. Nachweislich werden alle sichtbaren feuerverzinkten Stahlteile der OPTIGO Treppe in der Produktion (bei unserem Verzinker/ Vorlieferant) final mit einer extra Passivierungsschicht "Zink klar" versehen, um genau diesem möglichen Brennpunkt entgegen zu wirken.

ℹ️ WICHTIG schneller Aufbau: Bitte packen Sie verzinkte Bauteile nach Erhalt umgehend aus und lagern Sie diese trocken. Nach Möglichkeit sollte unmittelbar nach der Anlieferung der Bauteile auch mit der Montage der Treppe begonnen werden.

Fremdrost / Flugrost durch Flexen

Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden durch unsachgemäße Arbeiten in unmittelbarer Nähe der Treppenanlage.

❌ Sind Schäden durch Flexarbeiten ein Mangel? Definitiv nein.
Das ist klassische Beschädigung durch Dritte/den Kunden. Funkenflug beim Flexen brennt sich in die Zinkschicht ein, das Eisen im Flexstaub rostet (Fremdrost). Weder Gewährleistung noch Garantie greifen hier.

ℹ️ Ausschlussgrund: Die Garantie erlischt bei Schäden, die durch äußere Einflüsse, mechanische Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Hierzu zählt insbesondere Fremd- oder Flugrost, der durch Metallarbeiten (z.B. Flex- oder Schweißarbeiten) in der Nähe der Bauteile verursacht wird.

Mutmaßliche Anwendungsfehler

Kunststoff Verbinder zwischen Handlauf und Geländerstab❌ Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf Nichtbeachtung der Montageanleitung, Gewalteinwirkung oder unsachgemäße Montage (z.B. Überdrehen von Schraubverbindungen) zurückzuführen sind.

ℹ️ Achtung Kunststoffverbinder: Schraube (200060) am Patenthalter nur (max. 30 Nm; Handfest) anziehen. Keine Akkuschrauber verwenden. Bei Überdrehen droht Bruchgefahr!

Nacherfüllung bei Transportschäden

Bei Mängeln einzelner Treppenteile, die auf dem Transportweg oder offensichtlich beim Abladen verursacht wurden, behalten wir uns das Recht auf Nacherfüllung lt. AGB vor.

ℹ️ Nachbesserung bei: Wenn beim Transport oder Abladen beim Kunden "jemand" mit der Staplergabel z.B. nur eine einzelne Treppenwange beschädigt hat. Beschädigte oder ggf. fehlende Modulbauteile werden nach Meldung unverzüglich und umstandslos einzeln und selbstverständlich ohne Nachberechnung nachgesendet.

Schadensmeldungen per Mail an: versand@steinhaus-treppe.de
oder parallel mit Bild der Beschädigung/ des Mangels einfach per WhatsApp an: 0162 563 77 11

 

Planungsverantwortung des Bauherrn & Zertifikate

Von der "Gewährleistung/Sachmängelhaftung" ausgeschlossen ist, wenn das Bauamt / Ihr Brandschutzbeauftragter feststellen sollte, dass Ihre selbst ausgewählte Treppe nicht den Anforderungen der Nutzung/ der ausreichenden Konformität entsprechen. Bei Nichteinhaltung der örtlich geltenden Bauvorschriften können wir keine Haftung übernehmen.
Wichtiger Hinweis zu Bauvorschriften, Statik und Brandschutz:

  • Bauseitige Prüfungspflicht (Planungsverantwortung): Unsere OPTIGO-Stahltreppen sind standardisierte Bausätze in Systembauweise. Die Anforderungen an Treppen (z. B. als Fluchttreppe, Hauptnutztreppe oder Nebentreppe) unterscheiden sich je nach Bundesland, örtlicher Bauordnung (LBO) und Gebäudeklasse. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers / Bauherrn, vor dem Kauf mit dem zuständigen Bauamt, Architekten oder Brandschutzplaner zu prüfen, ob unsere OPTIGO Systemtreppe den spezifischen Anforderungen Ihres Bauvorhabens entspricht.

  • Statik und Zertifikate: Wir stellen Ihnen für unsere Treppen standardmäßig eine allgemeine Typenstatik zur Verfügung. Bitte klären Sie vorab, ob diese für Ihr Projekt ausreichend ist. Darüber hinausgehende, projektspezifische Nachweise sind im Standard-Lieferumfang nicht enthalten und können von uns nicht erbracht werden. Dazu zählen insbesondere:
    Projektspezifische Einzelstatiken, Spezifische Materialprüfzeugnisse (z.B. Werkszeugnisse für Kunststoffverbinder). Sonderzertifikate für Brandschutzklassen oder Brandverhaltensnachweise (z.B. für Kunststoffverbinder oder Stahlbauteile).

  • Haftungsausschluss bei fehlender Bauabnahme: Die Eignung der OPTIGO Bausatztreppe für die spezifischen bau- oder brandschutzrechtlichen Auflagen Ihres Projekts ist nicht Teil der vereinbarten Produktbeschaffenheit. Eine Verweigerung der Bauabnahme durch Behörden oder Planer (z.B. wegen fehlender Einzelstatik oder abweichender Brandschutzanforderungen) stellt keinen Sachmangel am Produkt dar. Eine Haftung, Gewährleistung oder Rücknahme aus diesen Gründen schließen wir hiermit ausdrücklich aus.
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